Sicherheitsfachkräfte
Für die sichere Einhaltung der Vorgaben
Der Einsatz von Sicherheitsfachkräften reduziert nachweislich die Anzahl von Arbeitsunfällen, steigert das Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen und sorgt für sichere Betriebsstätten sowie Rechtssicherheit.
Jeder Betrieb, der Arbeitskräfte beschäftigt, ist verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft (extern bzw. intern) einzusetzen. Sicherheitsfachkräfte überprüfen Sicherheitseinrichtungen und Arbeitsbedingungen, beraten bei der Planung von Arbeitsstätten und der Auswahl von persönlichen Schutzausrichtungen (PSA). Sie führen Standortbegehungen und Anlagenbesichtigungen durch, analysieren Unfälle, empfehlen Brandschutz-, Evaluierungs-, Evakuierungs- und Unfallverhütungsmaßnahmen, klären über Berufskrankheiten und Arbeitshygiene auf und beurteilen Arbeits- und Beleuchtungsverhältnisse. Mit Mitarbeitern besprechen sie die Gestaltung von Arbeitsplätzen und optimieren die Arbeitsergonomie. Darüber hinaus organisieren Sicherheitsfachkräfte Erste-Hilfe-Kurse, Vorträge und Schulungen, messen die Luftgüte, Lärm- und Staubbelastung, beraten bei der Einführung von neuen Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, kontrollieren die Einhaltung von Ruhezeiten, erstellen und kontrollieren Betriebs- bzw. Arbeitsanweisungen und dokumentieren ihre Erkenntnisse und Vorschläge in Berichten. Sicherheitsfachkräfte beraten neben den Unternehmern auch Mitarbeiter, Belegschaftsvertreter und Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP). Sicherheitsfachkräfte sind auch das verbindende Glied von Arbeitgebern/Betrieben/Unternehmungen zu den Arbeitsinspektoren.